Baumfällungen dürfen in Hamburg nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 01. März durchgeführt werden. Denn Bäume sind Lebensräume. Beispielsweise leben bis zu 6.000 Tierarten, davon zwischen 500 und 600 Insekten, von einer einzelnen Eiche.
Diese Baumschutzverordnung gilt jedoch nicht für Obstbäume und für Einzelbäume mit einem Stammdurchmesser von weniger als 25 cm, gemessen in 130 cm Höhe. Auch das Beschneiden von Hecken (Entfernung des Jahreszuwachses) fällt nicht unter die Baumschutzverordnung. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt der Stadt Hamburg entnehmen: