Wenn das Lichtraumprofil nicht mehr ausreichend ist, sollte ein Lichtraumprofilschnitt durchgeführt werden. Durch diese Schnittform wird mittels Schnitten im Grob- und Schwachastbereich das Lichtraumprofil wiederhergestellt.
Es gibt vor allem beim Lichtraumprofilschnitt klare Regelungen. Mit der Herstellung des lichten Raumes muss schon beim Jungbaum begonnen werden. An Straßen ist ein Lichtraum von 4,5m Höhe freizuhalten, über Rad- und Fußwegen eine Höhe von 2,5m. Bei einem Lichtraumschnitt von 4,5m Höhe sollte dies durch vier bis fünf Schnittmaßnahmen erreicht sein. Die Schnittmaßnahmen sollten im Abstand von zwei bis drei Jahren erfolgen.
Eine Pflegemaßnahme, bei der tote und gebrochene Äste ausgeschnitten werden. Dies ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendig, da vor allem bei Stürmen tote Äste endgültig abbrechen und damit Schäden an Personen oder Kraftfahrzeugen verursachen können.
Totholzentfernung
Sturmschädenbeseitigung
Umgestürzte, entwurzelte oder abgebrochene Bäume?
Die Beurteilung der Situation ist Erfahrungssache. Über diese Erfahrung verfügen wir, und wir setzen sie gerne für Sie ein. Egal, ob ein ganzer Baum auf Ihrem Hausdach liegt oder „nur“ umzustürzen droht, Baumkronen abgerissen sind und in Ihrem Garten liegen: Wir sind für Sie da und finden immer eine Lösung.
Nach der Fällung eines Baumes bleibt der Baumstumpf übrig im Boden. Dieser stört bei Neuanpflanzungen oder beim Rasenmähen. Mit einer Stubbenfräse kann der Baumstumpf problemlos entfernt werden, ohne umliegende Flächen zu beschädigen. Die entstandenen Holzspäne können als hochwertiger Mulch verbleiben um z.B. das verbliebene Loch aufzufüllen. Alternativ kann dieser von uns auch abtransportiert und entsorgt werden.
Stubbenfräsen
Sorgenfrei im Garten , dank uns als professionellem Partner.